Marienheim Mussenhausen gemeinnützige GmbH

Quelle: www.marienheim-m.de


Vollstationäre Pflege

Das Gebäude

Der Gebäudekomplex Marienheim untergliedert sich in den Pflegeheimbereich, den Bereich Verwaltung und Dienstleistungen mit Schwesternwohnungen.
Der Pflegeheimbereich ist organisatorisch in drei Wohnbereiche mit jeweils 23 bis 27 Pflegeplätzen gegliedert. Insgesamt stehen 65 Einzel- und 6 Doppelzimmer zur Verfügung. Alle Einzelzimmer haben eine Grundfläche von etwa 19,25 qm plus Nasszelle (Dusche / WC) mit etwa 3,8 qm. TV – Anschluss mit Satellitenempfang, Rufanlage und die Möglichkeit zum Anschluss eines eigenen Telefonapparates befinden sich in jedem Zimmer. (auf Antrag kann eine Befreiung von den Rundfunkgebühren bei der Gebühreneinzugszentrale GEZ bewirkt werden).
Unser Konzept sieht vor, die Zimmer nach den individuellen Bedürfnissen der Bewohnerinnen einzurichten. Dies bedeutet, dass sowohl Möbel wie auch Vorhänge und Lampen etc. mitgebracht und aufgehängt werden können (Ausnahme Doppelzimmer). Die Zimmer werden üblicherweise vor Neubezug renoviert. Spezielle Wünsche (besondere Tapete etc.) der zukünftigen Bewohnerin können bei entsprechender Kostenübernahme berücksichtigt werden.
Das vollstationäre Pflegeangebot wird durch ein umfassendes Betreuungsangebot ergänzt. Je nach individueller Situation werden Betreuungsleistungen nach § 43 b Pflegeversicherungsgesetz in Form von Einzelbetreuung, Gruppenbetreuung oder in Form tagesstrukturierender Maßnahmen in unserer Tagesbetreuung angeboten.

Ein Umzug in ein anderes Zimmer, etwa bei Veränderung der Pflegebedürftigkeit ist unsererseits nicht vorgesehen. Wird von Seiten der Bewohnerin / des Bewohners der Wunsch nach einem anderen Zimmer geäußert, so wird im Rahmen einer Neubelegung dieser Wunsch vorrangig behandelt. Den Bewohnerinnen und Bewohnern stehen alle Gemeinschaftsräume innerhalb der Wohnbereiche zur Nutzung zur Verfügung; für Besondere Anlässe (Geburtstagsfeiern / Jubiläen etc.) kann auf Anfrage bei der Heimleitung der Saal im Eingangsbereich genutzt werden. 

Pflegeleistungen

Die Pflegeleistungen richten sich in erster Linie nach dem im Pflegeplan des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen berücksichtigten Hilfebedarf, sowie aus der sich im Laufe der Zeit oder akut ergebenden Veränderung des Bedarfes, der kontinuierlich von den verantwortlichen Pflegekräften ermittelt und in der laufenden Pflegedokumentation festgehalten wird. Die Pflege erfolgt bei Tag und Nacht als Unterstützung, Beaufsichtigung, Anleitung, teilweise und vollständige Übernahme notwendiger Leistungen. Dabei sieht das Pflegeversicherungsgesetz vor, dass die Leistungen „das Maß des Notwendigen nicht übersteigen dürfen“. In der Praxis bedeutet dies, dass Leistungen, die vom Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) bei der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit auch entgegen unserer Ansicht nicht als notwendig betrachtet und somit in seinem individuellen Pflegeplan nicht berücksichtigt werden, von uns auch nicht dauerhaft als Regelleistung erbracht werden dürfen und auch nicht können. Aus diesem Grunde halten wir es für fachlich notwendig, die Gutachten zur Einschätzung der Pflegebedürftigkeit mit Zustimmung der Versicherten bzw. deren Vertreter bei den Pflegekassen anzufordern und inhaltlich bei der Pflegeplanung zu berücksichtigen.
Die Planung der voraussichtlich notwendigen individuellen Pflegeleistungen erfolgt durch unser Fachpersonal in Zusammenarbeit mit den Betroffenen bzw. deren Vertreter. Dabei hat die Berücksichtigung individueller Wünsche und Bedürfnisse der Pflegebedürftigen bei nichtmedizinischen Maßnahmen einen höheren Stellenwert, wie die funktionale und defizitorientierte Erbringung standardisierter Leistungen. Pflegerische Maßnahmen, die Teil der medizinischen Behandlung darstellen (Verabreichung von Medikamenten, Wundverbände etc.), werden ausschließlich auf schriftliche ärztliche Anordnung erbracht.

Unterkunft

Im Tagessatz sind die Kosten für die Unterkunft bereits enthalten. Dies schließt sämtliche anfallenden Kosten sowie die regelmäßige Reinigung von Zimmer und zur Verfügung gestelltem Inventar ein.  

Speise- und Getränkeversorgung

Neben der Bereitstellung von Frühstück, Mittagessen und Abendessen gehört auch der tägliche Nachmittagskaffee mit Gebäck oder Kuchen zu unseren Standardleistungen. Daneben erhalten Sie bei Bedarf zusätzliche Zwischenmahlzeiten. Neben der Vollkost wird leichte Kost und vegetarische Kost angeboten.
Nach ärztlicher Verordnung werden Diabeteskost, fettarme Kost und kochsalzarme Kost als Regelleistung angeboten.
Ohne zusätzliche Berechnung stellen wir Ihnen ein ausreichendes Angebot an Tee, Kaffee (Bohnenkaffee), Mineralwasser und im Sommer weitere Kaltgetränke zur Verfügung.
Als Zusatzleistung werden verschiedene Säfte, Bier, Nährbier und Limonade angeboten.
Eine weitere Zusatzleistung besteht in der Bewirtung von Gästen (alle Mahlzeiten möglich), oder in der Unterstützung bei privaten Festen und Feiern. Neben entsprechenden Räumlichkeiten können wir Ihnen dabei Geschirr und Dekoration sowie Speiseversorgung und Service anbieten. 

Wäscheversorgung

Unser Haus übernimmt die komplette Wäschepflege Ihrer Leibwäsche, sowie der maschinenwaschbaren Oberbekleidung (mit Ausnahme von Kleidungsstücken aus folgendem Material: Angora, Mohair, reine Schurwolle oder reine Seide).
Bettwäsche, Handtücher sowie Waschlappen werden durch uns in ausreichender Menge zur Verfügung gestellt.
Alle Wäschestücke, die bei uns gewaschen werden, durchlaufen ein Kennzeichnungsverfahren.
Auf Wunsch wird Ihnen gern eine Kleidungsliste als Empfehlung überreicht. In unserer Wäscherei wird täglich gewaschen und somit bekommen Sie Ihre Kleidung immer zeitnah (in der Regel innerhalb einer Woche) wieder sauber zurück. 

Bereitstellung von medizinischen Hilfsmitteln, Medikamenten und Körperpflegemitteln

Sofern notwendige Hilfsmittel (Rollstühle / Nachtstühle) insbesondere für die Pflege nicht von Versicherungsträgern zur Verfügung zu stellen sind, werden diese vom Haus gestellt und gewartet. Medikamente werden auf Wunsch von uns besorgt, die Möglichkeit der Wahl einer bestimmten Apotheke besteht in diesem Fall nicht. Rezeptgebühren gehen zu Lasten der Bewohnerin – eine Abrechnung über unsere Verwaltung ist möglich. Körperpflegemittel werden nicht kostenlos zur Verfügung gestellt. Wir bieten im Haus ein kleines Sortiment preiswerter Pflegemittel an, die wir zum Einkaufspreis weitergeben. 

Seelsorgerische Betreuung und Begleitung

Die seelsorgerische Betreuung und Begleitung ist ein Schwerpunkt in unserem Betreuungsangebot. Dieser ehrenamtlich organisierte Dienst wird überwiegend von den im Haus lebenden Ordensschwestern des Provinz- und Missionshauses Heilig Kreuz in Altötting angeboten. Das Angebot umfasst: tägliche Heilige Messe / Andachten in der Hauskapelle (sofern von Seiten der Bewohnerin der Wunsch zur Teilnahme besteht, versuchen wir im Rahmen unserer Möglichkeiten dieses zu realisieren – ansonsten besteht die Möglichkeit der Übertragung über den Fernsehkanal in jedes Zimmer). Die seelsorgerische Betreuung umfasst auch die Sterbebegleitung.

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